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München, 13.2.2015 | 12:27 | mtr
Besteht der dringende Verdacht, dass ein Auszubildender seine Pflichten schwerwiegend verletzt hat, kann das Ausbildungsverhältnis gekündigt werden. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Donnerstag entschieden. Sobald ein Verdacht ein geschäftsschädigendes Misstrauen begründet und dadurch das Arbeitsverhältnis nachhaltig stört, könne dem Arbeitgeber die Fortsetzung der Ausbildung nicht länger zugemutet werden, urteilten die Richter.
Erste Schätzungen des Statistischen Bundesamtes deuten auf einen leichten Anstieg der Unfälle in Deutschland im Jahr 2023 hin. Eine Rechtsschutzversicherung ist demnach weiterhin sinnvoll für Verkehrsteilnehmer.
Trotz einer verbesserten Schaden-Kostenquote der Cyberversicherer signalisieren neue Studienergebnisse ein wachsendes Risiko digitaler Angriffe für Unternehmen aller Branchen.
Immer wieder sind Reisende mit Flugverspätungen und -annullierungen konfrontiert. Wann man in solch einer Situation eine Entschädigung erhält und wie man diese beantragt, erfahren Sie hier.