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Neues Urteil im Rauchprozess: Mieter muss Wohnung räumen

München, 26.6.2014 | 14:46 | mtr

Deutschlands bekanntester Raucher hat eine weitere juristische Niederlage erlitten: Im Berufungsverfahren des sogenannten Rauchprozesses entschied das Landgericht Düsseldorf am Donnerstag, dass Friedhelm Adolfs seine Wohnung räumen muss. In der Urteilsbegründung heißt es: Da der Mieter die Geruchsbelästigung seiner Nachbarn förderte, indem er seine Wohnung unzureichend lüftete und zahlreiche Aschenbecher nicht geleert habe, sei eine Kündigung durch den Eigentümer zulässig. Prinzipiell sei jedoch gegen Rauchen in Mietwohnungen nichts einzuwenden.

Zigarette verqualmt in einem schwarzen Aschenbecher.Urteil im Raucherprozess: Der passionierte Raucher Friedhelm Adolfs muss seine Wohnung räumen.
Rechtskräftig ist das Urteil indes noch nicht - das Gericht hat eine Revision vor dem Bundesgerichtshof zugelassen. Da der 75-Jährige Adolfs bereits nach dem Urteil aus erster Instanz angekündigt hatte, bis vor das Bundesverfassungsgerichts ziehen zu wollen, um seine Interessen durchzusetzen, wird der Fall höchstwahrscheinlich in die nächste Runde gehen. Passionierte Raucher und Raucherinitiativen unterstützen Friedhelm A. sowohl ideell als auch finanziell, um den Rechtsweg bestreiten zu können.

Bereits das Amtsgericht Düsseldorf hatte die Kündigung des Mietvertrags durch die Vermieterin als rechtmäßig befunden und deren Räumungsklage stattgeben. Gegen das Urteil hatte der Mann, der bereits seit rund 40 Jahren in seiner Wohnung lebt, beim Landgericht Düsseldorf Berufung eingelegt. Nach einer mündlichen Verhandlung tendierte das Berufungsgericht aus formalen Gründen dazu, die Kündigung des Mietvertrages für unwirksam zu erklären - die Hausbesitzerin habe Adolfs zu spät gekündigt.

Nach der Beweisaufnahme kamen die Berufungsrichter nun zu der Überzeugung, dass die Vermieterin Adolfs im Vorfeld bereits mehrfach mündlich abgemahnt hatte. Da dieser sein Rauchverhalten jedoch in keinster Weise änderte und sich andere Mieter durch seinen Zigarettenkonsum belästigt fühlten, sei die spät erfolgte Kündigung rechtmäßig. Der exzessive Raucher soll nun seine Wohnung bis zum Jahresende räumen. Die verhältnismäßig lange Räumungsfrist begründet sich durch die jahrzehntelange Mietdauer.

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