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München, 26.6.2014 | 14:46 | mtr
Deutschlands bekanntester Raucher hat eine weitere juristische Niederlage erlitten: Im Berufungsverfahren des sogenannten Rauchprozesses entschied das Landgericht Düsseldorf am Donnerstag, dass Friedhelm Adolfs seine Wohnung räumen muss. In der Urteilsbegründung heißt es: Da der Mieter die Geruchsbelästigung seiner Nachbarn förderte, indem er seine Wohnung unzureichend lüftete und zahlreiche Aschenbecher nicht geleert habe, sei eine Kündigung durch den Eigentümer zulässig. Prinzipiell sei jedoch gegen Rauchen in Mietwohnungen nichts einzuwenden.
Erste Schätzungen des Statistischen Bundesamtes deuten auf einen leichten Anstieg der Unfälle in Deutschland im Jahr 2023 hin. Eine Rechtsschutzversicherung ist demnach weiterhin sinnvoll für Verkehrsteilnehmer.
Trotz einer verbesserten Schaden-Kostenquote der Cyberversicherer signalisieren neue Studienergebnisse ein wachsendes Risiko digitaler Angriffe für Unternehmen aller Branchen.
Immer wieder sind Reisende mit Flugverspätungen und -annullierungen konfrontiert. Wann man in solch einer Situation eine Entschädigung erhält und wie man diese beantragt, erfahren Sie hier.