Ihre persönliche Versicherungsberatung
089 - 24 24 12 44
Montag - Sonntag von 8:00 - 20:00 Uhr
Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
rsv@check24.de
München, 19.11.2015 | 10:49 | mtr
Grundsätzlich erhalten Eltern Kindergeld, bis ihr Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat. Wenn das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung absolviert, verlängert sich der Anspruch bis zur Vollendung der Erstausbildung beziehungsweise des 25. Lebensjahres. Wie aus einer Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs vom Mittwoch hervorgeht, zählt auch ein Masterstudium in der Regel zur Erstausbildung.
Erste Schätzungen des Statistischen Bundesamtes deuten auf einen leichten Anstieg der Unfälle in Deutschland im Jahr 2023 hin. Eine Rechtsschutzversicherung ist demnach weiterhin sinnvoll für Verkehrsteilnehmer.
Trotz einer verbesserten Schaden-Kostenquote der Cyberversicherer signalisieren neue Studienergebnisse ein wachsendes Risiko digitaler Angriffe für Unternehmen aller Branchen.
Immer wieder sind Reisende mit Flugverspätungen und -annullierungen konfrontiert. Wann man in solch einer Situation eine Entschädigung erhält und wie man diese beantragt, erfahren Sie hier.