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Urteil: Geschädigten der Finanzkrise steht Rechtsschutz zu

München, 19.10.2011 | 09:19 | tei

Verbraucher, die während der Finanzkrise mit Aktien oder Zertifikaten viel Geld verloren haben und wegen mangelnder Beratung vor Gericht ziehen wollen, dürfen dafür ihre Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen. Das Oberlandesgericht (OLG) München erklärte eine Vertragsklausel, mit der Versicherer die Leistung bei Termin- oder Spekulationsgeschäften ausschließen wollten, für unzulässig.

Das OLG München entschied, dass Geschädigte der Finanzkrise Rechtsschutz-Leistungen einfordern können.Das OLG München entschied, dass Geschädigte der Finanzkrise Rechtsschutz-Leistungen einfordern können.
Im konkreten Fall hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen den größten deutschen Rechtsschutzversicherer D.A.S. geklagt. Die Ergo-Tochter hatte sich mit Hinweis auf die entsprechende Klausel geweigert, ihren Kunden die Kosten für eine Schadenersatzklage wegen Falschberatung gegen Banken oder Vermittler zu erstatten. Von dem Anspruch ausgeschlossen werden sollten die "Anschaffung oder Veräußerung von Effekten sowie die Beteiligung an Kapitalanlagemodelle sein, auf welche die Grundsätze der Prospekthaftung anwendbar sind."

Die Münchner Richter bezeichneten diese Klausel jedoch als "unklar und missverständlich" - die Versicherten könnten lediglich erkennen, dass der Rechtsschutz eingeschränkt sei, jedoch nicht in welchem Umfang. Strittig war nach Ansicht des Gerichts auch der Begriff "Effektengeschäft", dieser sei in der Fachliteratur nicht eindeutig definiert. Dementsprechend dürfe die D.A.S ihre Leistung nicht verweigern. Die Verbraucherzentrale NRW bezeichnete die Entscheidung des OLG als "wegweisendes Urteil".

Verbraucher können nun die Leistungen ihrer Rechtsschutzversicherung einfordern, wenn sie wegen unsachgemäßer Beratung vor Gericht ziehen wollen. Pech haben könnten vor Gericht jedoch Opfer der Lehman-Pleite: Laut Markus Feck von der Verbraucherzentrale NRW gilt hier eine Verjährungsfrist von drei Jahren - diese setzt jedoch bereits mit dem Kauf des Zertifikats ein. Aktuell laufen zu diesem strittigen Punkt drei weitere Verfahren gegen die Rechtsschutzversicherer Arag, R&V und WGV. Feck sagte dem Handelsblatt, vor Ende des Jahres sei jedoch nicht mit Entscheidungen zu rechnen.

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