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München, 20.11.2014 | 12:23 | mtr
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Mittwoch die Rechte von Mietern gestärkt: Einem Urteil der Karlsruher Richter zufolge können sie die Leistungen eine Gebäudeversicherung beanspruchen, wenn sie einen Teil der Beiträge zahlen - auch dann, wenn der Schaden von den Mietern selbst verursacht wurde. Der Vermieter ist in diesem Fall gesetzlich dazu verpflichtet, entstandene Mängel zu beseitigen, und muss die Police in Anspruch nehmen. Zudem steht Mietern für den Zeitraum der Instandsetzung eine Mietminderung zu.
Erste Schätzungen des Statistischen Bundesamtes deuten auf einen leichten Anstieg der Unfälle in Deutschland im Jahr 2023 hin. Eine Rechtsschutzversicherung ist demnach weiterhin sinnvoll für Verkehrsteilnehmer.
Trotz einer verbesserten Schaden-Kostenquote der Cyberversicherer signalisieren neue Studienergebnisse ein wachsendes Risiko digitaler Angriffe für Unternehmen aller Branchen.
Immer wieder sind Reisende mit Flugverspätungen und -annullierungen konfrontiert. Wann man in solch einer Situation eine Entschädigung erhält und wie man diese beantragt, erfahren Sie hier.