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München, 27.11.2014 | 15:29 | mtr
Das Bundesverwaltungsgericht hat Sonn- und Feiertagsarbeit zu weiten Teilen einen Riegel vorgeschoben. In einem Grundsatzurteil erklärten die Richter entsprechende Sondergenehmigungen der hessischen Landesregierung in den meisten Fällen für unwirksam. Das Bundesland hatte bestimmten Branchen erlaubt, auch an Sonn- und Feiertagen Arbeitnehmer zu beschäftigen und Waren zu verkaufen. Die Entscheidung wird voraussichtlich bundesweit Wirkung entfalten, da auch andere Bundesländer ähnliche Gewerbeverordnungen erlassen haben.
Erste Schätzungen des Statistischen Bundesamtes deuten auf einen leichten Anstieg der Unfälle in Deutschland im Jahr 2023 hin. Eine Rechtsschutzversicherung ist demnach weiterhin sinnvoll für Verkehrsteilnehmer.
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