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München, 19.3.2015 | 14:05 | mtr
Alkoholiker, die aufgrund ihres Alkoholkonsums arbeitsunfähig werden, gelten als Suchtkranke und haben einen gesetzlichen Anspruch auf die sechswöchige Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BGH) in Erfurt am Mittwoch entschieden. Selbst bei einem Rückfall liege in der Regel kein Selbstverschulden durch den Arbeitnehmer vor, urteilten die Richter.
Erste Schätzungen des Statistischen Bundesamtes deuten auf einen leichten Anstieg der Unfälle in Deutschland im Jahr 2023 hin. Eine Rechtsschutzversicherung ist demnach weiterhin sinnvoll für Verkehrsteilnehmer.
Trotz einer verbesserten Schaden-Kostenquote der Cyberversicherer signalisieren neue Studienergebnisse ein wachsendes Risiko digitaler Angriffe für Unternehmen aller Branchen.
Immer wieder sind Reisende mit Flugverspätungen und -annullierungen konfrontiert. Wann man in solch einer Situation eine Entschädigung erhält und wie man diese beantragt, erfahren Sie hier.