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Studie: Viele Mieter kennen ihr Recht bei Mieterhöhung nicht

München, 8.2.2016 | 11:10 | kro

Zwei Drittel kennen ihre Rechte bei Mieterhöhungen nur ungefähr oder gar nicht. Das geht aus einer repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag der Deutschen Anwaltauskunft hervor, für die ausschließlich Mieter befragt wurden.
 

Lupe Haus TaschenrechnerMieter sollten Mieterhöhungen genau auf ihre Gültigkeit prüfen.
Laut der Umfrage ist die häufigste Begründung für eine Mieterhöhung die „Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete“. Der Vermieter müsse sich dabei am lokalen Mietspiegel orientieren, sagt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. „Viele Mieter akzeptieren aber einfach den Verweis des Vermieters auf gestiegene Vergleichsmieten ohne Prüfung“, so Walentowski weiter. Weniger als die Hälfte der Umfrageteilnehmer überprüfen bei einer Mieterhöhung den Mietspiegel.

Eine Mieterhöhungsforderung kann laut der Deutschen Anwaltsauskunft nicht nur bei einer zu hoch angesetzten Vergleichsmiete ungültig sein – Vermieter müssen außerdem die sogenannte Kappungsgrenze und diverse Formvorschriften beachten. Es lohne sich daher, Mieterhöhungsverlangen zu überprüfen.

Die meisten Mieter verzichten aber auf eine rechtliche Prüfung: Nur zehn Prozent der Befragten haben nach einer Mieterhöhung einen Anwalt kontaktiert. Bei den Umfrageteilnehmern, deren Miete noch nie erhöht wurde, können 55 Prozent sich dies vorstellen.
 

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