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München, 23.7.2015 | 15:23 | mtr
Lassen bestimmte Formulierungen in einem Kündigungsschreiben und weitere Indizien die Vermutung zu, dass eine Kündigung aus Altersgründen erfolgte, ist dies als ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) anzusehen. Sollte der Arbeitgeber diese Vermutung nicht widerlegen können, ist eine solche Kündigung unwirksam. Das gilt auch für Kleinbetriebe, wo der gesetzliche Kündigungsschutz in der Regel nicht greift. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Donnerstag entschieden.
Erste Schätzungen des Statistischen Bundesamtes deuten auf einen leichten Anstieg der Unfälle in Deutschland im Jahr 2023 hin. Eine Rechtsschutzversicherung ist demnach weiterhin sinnvoll für Verkehrsteilnehmer.
Trotz einer verbesserten Schaden-Kostenquote der Cyberversicherer signalisieren neue Studienergebnisse ein wachsendes Risiko digitaler Angriffe für Unternehmen aller Branchen.
Immer wieder sind Reisende mit Flugverspätungen und -annullierungen konfrontiert. Wann man in solch einer Situation eine Entschädigung erhält und wie man diese beantragt, erfahren Sie hier.