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München, 25.3.2015 | 15:45 | mtr
Verkäufer dürfen ihren Kunden bei einem Rücktritt vom Kaufvertrag die Rückzahlung des Kaufpreises nicht verweigern, nur weil die gekaufte Ware inzwischen zerstört wurde und die zuständige Versicherung dem Abtritt der Versicherungsleistung nicht zustimmt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden und damit die Rücktrittsrechte von Käufern gestärkt.
Erste Schätzungen des Statistischen Bundesamtes deuten auf einen leichten Anstieg der Unfälle in Deutschland im Jahr 2023 hin. Eine Rechtsschutzversicherung ist demnach weiterhin sinnvoll für Verkehrsteilnehmer.
Trotz einer verbesserten Schaden-Kostenquote der Cyberversicherer signalisieren neue Studienergebnisse ein wachsendes Risiko digitaler Angriffe für Unternehmen aller Branchen.
Immer wieder sind Reisende mit Flugverspätungen und -annullierungen konfrontiert. Wann man in solch einer Situation eine Entschädigung erhält und wie man diese beantragt, erfahren Sie hier.