Ihre persönliche Versicherungsberatung
089 - 24 24 12 44
Montag - Sonntag von 8:00 - 20:00 Uhr
Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
rsv@check24.de
München, 26.11.2014 | 13:42 | mtr
Eine absichtliche Falschdarstellung eines Sachverhalts, führt zum Widerruf einer genehmigten Prozesskostenhilfe. Gerichte können die Bewilligung einer Prozesskostenhilfe im Nachhinein aufheben, wenn sich im Laufe des Verfahrens herausstellt, dass der Antragsteller wesentliche Fragen falsch beantwortet hat. Das teilte das Oberlandesgericht (OLG) Hamm am Montag mit.
Erste Schätzungen des Statistischen Bundesamtes deuten auf einen leichten Anstieg der Unfälle in Deutschland im Jahr 2023 hin. Eine Rechtsschutzversicherung ist demnach weiterhin sinnvoll für Verkehrsteilnehmer.
Trotz einer verbesserten Schaden-Kostenquote der Cyberversicherer signalisieren neue Studienergebnisse ein wachsendes Risiko digitaler Angriffe für Unternehmen aller Branchen.
Immer wieder sind Reisende mit Flugverspätungen und -annullierungen konfrontiert. Wann man in solch einer Situation eine Entschädigung erhält und wie man diese beantragt, erfahren Sie hier.