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EU-Parlament lehnt Einschränkung der Panoramafreiheit ab

München, 9.7.2015 | 15:36 | mtr

In Deutschland herrscht die sogenannte Panoramafreiheit. Das bedeutet: Jeder darf öffentliche Gebäude fotografieren und das Bild im Internet hochladen. In anderen europäischen Ländern, wie zum Beispiel Frankreich, Italien und Belgien, gelten allerdings andere Regeln. Um die Urheberrechte von Architekten und Künstlern besser zu schützen, hatte sich der Rechtsausschuss des EU-Parlaments für eine europaweite Beschneidung der Panoramafreiheit ausgesprochen. Dem hat jetzt das Parlament eine Absage erteilt. Somit kann jeder weiterhin Bilder und Selfies von öffentlichen Gebäuden in Deutschland machen und in sozialen Netzwerken veröffentlichen.

Reichstag mit EU- und DeutschlandflaggeDas EU-Parlament hat der Einschränkung der Panoramafreiheit abgelehnt. Bilder und Selfies, wie dieses vom Reichstag, hätten sonst in Zukunft ein Fall für den Rechtsanwalt werden können.

Der heute im EU-Parlament debattierte Initiativbericht zur europäischen Harmonisierung des Urheberrechts sah ursprünglich vor, dass in Zukunft Bilder von öffentlichen Gebäuden nicht mehr ohne Zustimmung des Rechteinhabers gewerblich genutzt werden dürfen. Journalisten, Verbraucherschützer und Internet-Aktivisten kritisierten das Vorhaben scharf. So sah der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) durch die geplante Nutzungseinschränkung die Arbeit der Fotografen und Medien in Europa gefährdet.

„Freie Medien brauchen fotografischen Zugang zur Öffentlichkeit, der unkompliziert und ohne Genehmigung möglich ist“, forderte der DJV-Vorsitzende Michael Konken. Auch die EU-Abgeordnete Julia Reda (Piraten) sprach sich für eine Lockerung und Harmonisierung des Urheberrechts aus. Es sei sowohl für private als auch gewerbliche Nutzer hochproblematisch, wenn jedes EU-Land bezüglich der Urheberrechte von öffentlichen Gebäuden eigene Gesetze habe. Somit bestünde vor allem für Privatleute eine erhebliche Rechtsunsicherheit.

 

Unscharfe Trennlinie zwischen privater und gewerblicher Nutzung

Das Problem bestehe darin, dass im Digitalzeitalter die Trennlinie zwischen dem privaten und gewerblichen Gebrauch nicht mehr scharf gezogen werden könne, so Reda. Wäre die Panoramafreiheit wie vorgesehen beschnitten worden, hätte sich jeder innerhalb der Europäischen Union vor einem Schnappschuss und Facebook-Post die Frage stellen müssen, ob das Fotografieren gegen ein Urheberrecht verstößt. Im schlimmsten Fall hätte eine Klage des Rechteinhabers gedroht.

Meist gelten für die Fotos von Bauwerken bestimmte Schutzfristen. 70 Jahre nach dem Tod des Architekten gilt oftmals die Gemeinfreiheit. Danach darf im Prinzip jeder das Werk frei verwenden. Am Eiffelturm wird die Problematik der nun verworfenen Reform der Panoramfafreiheit besonders deutlich. Der urheberrechtliche Schutz der Werke von Gustave Eiffel ist seit 1994 abgelaufen. Die Lichtinstallation am Eiffelturm ist jedoch urheberrechtlich geschützt. Laut Reda beharren die Rechteinhaber darauf, gewerbliche Nutzungen explizit freizugeben und gegebenenfalls Lizenzgebühren zu verlangen.

In Ländern, in denen nicht wie in Deutschland die Panoramafreiheit gilt, muss man also vorsichtig sein: Fotografieren für den Privatgebrauch ist unproblematisch. Beim Verbreiten des Bildes in sozialen Netzwerken ist allerdings Vorsicht geboten, da das Bild sich auch auf kommerziellen Internetseiten wiederfinden könnte. Hier verschwimmt oft die Grenze zwischen privater und gewerblicher Nutzung.

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