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Bundesverwaltungsgericht bestätigt Massenerfassung von Autokennzeichen

München, 23.10.2014 | 14:57 | kro

Die bayerische Polizei darf auf den Autobahnen des Freistaats weiterhin Nummernschilder erfassen und mit polizeilichen Daten abgleichen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch entschieden. Die Richter haben damit die in Bayern gängige Praxis der automatischen, massenhaften Erfassung von Kfz-Kennzeichen für rechtmäßig erklärt.
 

Autobahn mit fahrenden AutosLaut dem Bundesverwaltungsgericht dürfen in Bayern weiterhin Kfz-Kennzeichen zu Fahndungszwecken erfasst werden.
Wie das Gericht mitteilte, nutzt der Freistaat seit dem Jahr 2006 mobile und stationäre Kennzeichenerfassungsgeräte. Der Großteil der stationären Geräte ist auf den bayerischen Autobahnen verteilt. Die Daten werden erfasst und digital an die Polizei weitergeleitet, wo die ausgelesenen Kennzeichen mit den gespeicherten Fahndungsdateien abgeglichen werden.

Ein Einwohner Bayerns, der laut der Mitteilung häufig mit seinem Auto auf den bayerischen Straßen unterwegs ist, hatte aus diesem Grund gegen den Freistaat geklagt und forderte, seine Kfz-Kennzeichen künftig weder zu erfassen noch abzugleichen. Der automatisierte Abgleich seiner Kennzeichen greife in sein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ein und beeinträchtige dadurch sein allgemeines Persönlichkeitsrecht.

Der Kläger unterlag jedoch bereits in den ersten beiden Instanzen - nun hat das Bundesverwaltungsgericht die Klage ebenso abgewiesen wie die beiden vorherigen Gerichte. Nach Ansicht der obersten deutschen Verwaltungsrichter werden die Rechte einer Person nicht verletzt, wenn ihre Fahrzeugkennzeichen erfasst und abgeglichen werden, ohne dass ein Treffer in den Fahndungsdateien erzielt wird. Es sei vielmehr gesichert, dass die Daten anonym blieben und sofort spurlos gelöscht würden, so die Leipziger Richter weiter.
 

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