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München, 5.3.2015 | 15:02 | mtr
Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag mit großer Mehrheit die sogenannte Mietpreisbremse beschlossen. Das Gesetz sieht vor, dass zukünftig in „angespannten Wohnungsmärkten“ die Miete bei Neuvermietungen maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Allerdings dürfen die Vermieter in bestimmten Fällen davon abweichen. Wann und in welchen Städten und Regionen die Vorgabe gelten wird, entscheiden die einzelnen Bundesländer. Das Gesetz soll noch Ende März den Bundesrat passieren.
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