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München, 19.3.2015 | 13:52 | mtr
Übergeben Vermieter eine Wohnung unrenoviert, müssen Mieter diese weder während der Mietzeit noch beim Auszug renovieren, anteilige Renovierungskosten zahlen oder Schadensersatz leisten, wenn sie die Wohnung nicht neu hergerichtet haben. Dies gilt selbst dann, wenn sie früher als vertraglich vereinbart ausziehen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden und somit entsprechende Schönheitsreparatur-Klauseln in Mietverträgen für unwirksam erklärt.
Erste Schätzungen des Statistischen Bundesamtes deuten auf einen leichten Anstieg der Unfälle in Deutschland im Jahr 2023 hin. Eine Rechtsschutzversicherung ist demnach weiterhin sinnvoll für Verkehrsteilnehmer.
Trotz einer verbesserten Schaden-Kostenquote der Cyberversicherer signalisieren neue Studienergebnisse ein wachsendes Risiko digitaler Angriffe für Unternehmen aller Branchen.
Immer wieder sind Reisende mit Flugverspätungen und -annullierungen konfrontiert. Wann man in solch einer Situation eine Entschädigung erhält und wie man diese beantragt, erfahren Sie hier.