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Bundesgerichtshof stärkt Recht auf Anonymität im Internet

München, 1.7.2014 | 17:10 | kro

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Recht von Verbrauchern auf Anonymität im Internet gestärkt. Wie die Karlsruher Richter am Dienstag entschieden, müssen Betreiber von Online-Bewertungsportalen die Daten ihrer Nutzer geheim halten – selbst wenn diese in ihren Bewertungen falsche Aussagen treffen und damit Dritten schaden.
 

Laptop mit Hand davorDer BGH hat das Recht auf Anonymität im Internet gestärkt.
In der Urteilsbegründung heißt es, dass Betreiber von Internetportalen die persönlichen Daten ihrer Nutzer nicht weitergeben dürfen, ohne dass diese einwilligen - auch dann nicht, wenn diese die Persönlichkeitsrechte von Dritten verletzt haben. Für alles andere gebe es keine rechtliche Ermächtigungsgrundlage. Betroffene können nach Auffassung des BGH jedoch verlangen, dass die betreffenden Inhalte vom Portalbetreiber gelöscht werden.

Im verhandelten Fall hatte ein frei praktizierender Arzt gegen den Betreiber eines Online-Bewertungsportals geklagt, auf dem Mediziner anonym bewertet werden können. Ein Nutzer hatte dort falsche Behauptungen über die Praxis des Klägers aufgestellt - unter anderem, dass er drei Stunden auf die Behandlung warten musste und Patientenakten in Wäschekörben aufbewahrt werden.

Der Mediziner sah dadurch seine Persönlichkeitsrechte verletzt und verlangte, dass die entsprechenden Kommentare von dem Internetauftritt gelöscht wurden - mit Erfolg. Zudem forderte er, dass ihm die Nutzerdaten mitgeteilt werden, um rechtlich gegen den Verfasser vorgehen zu können. Der Betreiber des Portals weigerte sich jedoch, die Informationen weiterzugeben, sodass der Fall schließlich vor Gericht landete. Das Landgericht Stuttgart sowie das Oberlandesgericht Stuttgart hatten zunächst sogar zugunsten des Klägers entschieden.
 

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