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München, 14.8.2015 | 12:50 | mtr
Der Kauf von Heizöl im Internet hat keinen spekulativen Charakter. Daher gilt für Verbraucher wie bei jedem Kaufvertrag das gängige Widerrufsrecht. Ausnahmetatbestände beim Recht auf Vertragswiderruf betreffen vor allem spekulative Finanzgeschäfte. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor.
Erste Schätzungen des Statistischen Bundesamtes deuten auf einen leichten Anstieg der Unfälle in Deutschland im Jahr 2023 hin. Eine Rechtsschutzversicherung ist demnach weiterhin sinnvoll für Verkehrsteilnehmer.
Trotz einer verbesserten Schaden-Kostenquote der Cyberversicherer signalisieren neue Studienergebnisse ein wachsendes Risiko digitaler Angriffe für Unternehmen aller Branchen.
Immer wieder sind Reisende mit Flugverspätungen und -annullierungen konfrontiert. Wann man in solch einer Situation eine Entschädigung erhält und wie man diese beantragt, erfahren Sie hier.