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München, 15.4.2015 | 15:51 | mtr
Wenn dringende Instandhaltungsarbeiten an einem Wohngebäude durchzuführen sind, besteht seitens der Vermieter keine generelle Pflicht dazu gerichtlich abklären zulassen, ob und inwiefern die Mieter den Zutritt zu ihrer Wohnung erdulden müssen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden. Mietern, die ihre gesetzlichen Duldungspflichten nachweislich verletzen, könne auch fristlos gekündigt werden, ohne dass der Vermieter zuvor eine Duldungsklage führen müsse.
Erste Schätzungen des Statistischen Bundesamtes deuten auf einen leichten Anstieg der Unfälle in Deutschland im Jahr 2023 hin. Eine Rechtsschutzversicherung ist demnach weiterhin sinnvoll für Verkehrsteilnehmer.
Trotz einer verbesserten Schaden-Kostenquote der Cyberversicherer signalisieren neue Studienergebnisse ein wachsendes Risiko digitaler Angriffe für Unternehmen aller Branchen.
Immer wieder sind Reisende mit Flugverspätungen und -annullierungen konfrontiert. Wann man in solch einer Situation eine Entschädigung erhält und wie man diese beantragt, erfahren Sie hier.