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München, 11.6.2014 | 15:57 | mtr
Mieter, die ihre Wohnung beispielsweise berufsbedingt für einen längeren Zeitraum nicht nutzen können, haben das Recht einen Teil ihrer Wohnung langfristig zu vermieten, um die eigenen Kosten zu senken. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entscheiden. Der Mieter darf den Wohnraum jedoch nicht vollständig aufgeben: Dem Urteil zufolge muss beispielsweise ein Zimmer reserviert bleiben, um dort entweder Einrichtungsgegenstände einzulagern oder hin und wieder übernachten zu können.
Erste Schätzungen des Statistischen Bundesamtes deuten auf einen leichten Anstieg der Unfälle in Deutschland im Jahr 2023 hin. Eine Rechtsschutzversicherung ist demnach weiterhin sinnvoll für Verkehrsteilnehmer.
Trotz einer verbesserten Schaden-Kostenquote der Cyberversicherer signalisieren neue Studienergebnisse ein wachsendes Risiko digitaler Angriffe für Unternehmen aller Branchen.
Immer wieder sind Reisende mit Flugverspätungen und -annullierungen konfrontiert. Wann man in solch einer Situation eine Entschädigung erhält und wie man diese beantragt, erfahren Sie hier.