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München, 21.2.2014 | 15:32 | mtr
Haus- und Wohnungskäufer, die länger als vereinbart auf ihren Einzug warten müssen, haben einen gesonderten Anspruch auf Schadenersatz. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass ihnen während der Wartezeit kein gleichwertiger Wohnraum zur Verfügung gestellt wurde. Das hat der Bundesgerichtshof am Donnerstag entschieden.
Erste Schätzungen des Statistischen Bundesamtes deuten auf einen leichten Anstieg der Unfälle in Deutschland im Jahr 2023 hin. Eine Rechtsschutzversicherung ist demnach weiterhin sinnvoll für Verkehrsteilnehmer.
Trotz einer verbesserten Schaden-Kostenquote der Cyberversicherer signalisieren neue Studienergebnisse ein wachsendes Risiko digitaler Angriffe für Unternehmen aller Branchen.
Immer wieder sind Reisende mit Flugverspätungen und -annullierungen konfrontiert. Wann man in solch einer Situation eine Entschädigung erhält und wie man diese beantragt, erfahren Sie hier.