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Berliner Mietspiegel-Urteil sorgt für Streit

München, 13.5.2015 | 13:52 | mtr

Am Montag hat das Amtsgericht (AG) Berlin-Charlottenburg den Berliner Mietspiegel 2013 für unwirksam erklärt. Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass der Mietspiegel nicht gemäß anerkannter wissenschaftlicher Methoden erstellt worden sei. Politik, Mieterschutzvereine und Eigentümerverbände streiten nun über die Auswirkungen des Urteils.

Ein Richter in Robe schreibt ein Urteil am Richtertisch. Sollte das Mietspiegel-Urteil rechtskräftig werden, könnte es bundesweit Signalwirkung entfalten. Experten rechnen gar mit einer Prozesslawine, bei der Einführung der Mietpreisbremse.
Im konkreten Fall wollte eine Wohnungseigentümerin die Kaltmiete von rund 853 auf 947 Euro anheben. Als die Mieterin sich weigerte, zog die Vermieterin vor Gericht. Das für die Beweisaufnahme erstellte Sachverständigengutachten kam zu dem Schluss, dass der Mietzins für bestimmte Altbauten zu Unrecht als Wucher eingestuft werde. Zudem würde die Einordnung der verschiedenen Wohnanlagen in die Kategorien „einfach“, „mittel“ und „gut“ wissenschaftlichen Grundsätzen nicht genügen.

Aufgrund des Gutachtens sei der Anspruch der Klägerin auf eine Mieterhöhung gerechtfertigt. Da der qualifizierte Mietspiegel unwissenschaftlich sei, könne er nicht wie gesetzlich vorgesehen zur Ermittlung der Vergleichsmiete herangezogen werden. Hierfür müssten Sachverständigengutachten eingeholt werden, entschieden die Richter. Gegen das Urteil kann die Mieterin Berufung einlegen.

Mietspiegel als Basis von Mieterhöhungen

In Deutschland gibt es knapp 600 verschiedene Mietspiegel, in der ortsüblichen Mieten festgelegt sind. Sowohl Mieter als auch Vermieter orientieren sich bei Mieterhöhungen an diesen Vergleichsmieten. Eine besondere Bedeutung kommt den Werten bei der kürzlich eingeführten Mietpreisbremse zu. Gilt für eine bestimmte Region die Preisbremse, darf die Miete maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Der Vermieterverband Haus & Grund hat sich aufgrund der unklaren Rechtslage in einer Pressemeldung für einen sofortigen Stopp der Mietpreisbremse ausgesprochen. Nach Meinung des Hauptgeschäftsführers Kai Warnecke darf die Regel nicht in Kraft treten, weil bundesweit vergleichbare Urteile zu erwarten seien. Der Vizepräsident des Immobilienverbands IVD Michael Schick prognostiziert, dass es nun bei der Einführung der Mietpreisbremse zu einer Prozesslawine in ganz Deutschland kommen werde.

Mieterbund-Sprecher Ulrich Ropertz hingegen gab sich laut Medienberichten gelassen. So würden beide Seiten – Mieter und Vermieter – sich weiterhin auf den Mietspiegel stützen, sagte Ropertz. Die wenigsten Vermieter könnten es sich leisten, Mieterhöhungen mithilfe von Sachverständigengutachten vor Gericht durchzusetzen. Wie Spiegel Online am Mittwoch berichtet, hält der Berliner Senat am Mietspiegel 2013 fest, da das Urteil noch nicht rechtskräftig sei. Derweil hätten die unterlegenen Mieter angekündigt, gegen das Urteil Revision einzulegen.

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