Nachbarrecht
Das Nachbarrecht gehört zum Sachenrecht. Es bestimmt in manchen Fällen – hier bezogen auf das Verhältnis zu den Nachbarn – die Verfügbarkeit über Eigentum. Wenn in bestimmten Fällen die Verfügung von Eigentum Nachbarn betrifft oder betreffen kann, dann ist durch das Nachbarrecht geregelt in wie weit ein Eigentümer über sein Eigentum verfahren darf. Es setzt gleichzeitig der Nutzung des Eigentums durch Dritte(Nachbarn) klare Grenzen. Das Recht beinhaltet z.B. Vorschriften, in welchem Abstand Bäume und Hecken zur Grundstücksgrenze stehen dürfen, wann eine Wiese gemäht und wie lange und häufig gegrillt werden darf.
Das deutsche Nachbarrecht besteht aus einem privaten Teil (§903ff. BGB) und einen öffentlichen Teil (z.B. §31-35 BauGB oder Landesbauverordnungen). Außerdem verfügt jedes Bundesland, Hamburg, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern ausgenommen, über ein eigenes Landes-Nachbarschaftsrecht. Bei Gerichtsverfahren sind beide Rechtsquellen zu beachten und letztlich gilt §31 des deutschen Grundgesetzes: „Bundesrecht bricht Landesrecht“. Nachbarschaftsstreitigkeiten nehmen einen großen Teil der Gerichtsprozesse ein. Inzwischen versuchen einige Bundesländer durch die Förderungen von Mediationsverfahren solche Streitigkeiten außergerichtlich klären zu lassen. Durch einen Vermieterrechtsschutz oder Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz kann man sich gegen teure Prozesskosten absichern.
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