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Wichtige Fragen in Kürze

  • Was für Leistungen bietet eine Rechtsschutzversicherung?

    Was für Leistungen bietet eine Rechtsschutzversicherung?

    Die Leistungen des Versicherers umfassen die Übernahme folgender Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme:

    • Anwaltskosten innerhalb der gesetzlichen Gebührenordnung
    • Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten
    • Kosten für Zeugen und Gutachter
    • Die Kosten der gegnerischen Partei, zu deren Erstattung man verpflichtet ist
    • Stellen einer Kaution bei Strafangelegenheiten

    Sollte das Verfahren im Ausland ausgetragen werden, zahlt das Versicherungsunternehmen dafür, dass alle erforderlichen Dokumente übersetzt werden. Auch die Reisekosten des Versicherten werden erstattet, wenn sein persönliches Erscheinen vor dem ausländischen Gericht gefordert wird.

  • Was sichert die Rechtsschutzversicherung ab?

    Was sichert die Rechtsschutzversicherung ab?

    1. Privatrechtschutz

    Die Privatrechtsschutz kümmert sich um die Bereiche Schadenersatz, Vertrags- und Sachenrecht, Ordnungswidrigkeiten, Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten und Sozialgerichten, Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz und Beratung im Familien und Erbrecht.

    2. Berufsrechtsschutz (Nur in Kombination mit Privat-RS)

    Die Berufsrechtschutzversicherung hilft Ihnen z.B. bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber beispielsweise im Falle einer Kündigung.

    3. Verkehrsrechtsschutz

    Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung bietet Ihnen die Kostenübernahme bei der Klärung einer strittigen Schuldfrage oder der Durchsetzung von Schadenersatzforderungen.

    4. Vermieter- / Mieter- und Hausbesitzer Rechtsschutz (Nur in Kombination mit Privat-RS)

    Der (Vermieter-)Mieter- und Eigentümerrechtsschutz schützt den Eigentümer einer (selbstgenutzten) Wohneinheit oder den Mieter bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Grundstücken oder Gebäude(teile)n.

  • Entfallen die Wartezeiten, wenn eine Vorversicherung bestand?

    Entfallen die Wartezeiten, wenn eine Vorversicherung bestand?

    Ja. Dies gilt allerdings nur bei einem zeitlich nahtlosen Übergang der beiden Versicherungsverträge. So muss der letzte Tag der Vorversicherung sich mit dem ersten Tag der neuen Rechtsschutzversicherung überschneiden.

  • Welche Personen sind in der Rechtsschutzversicherung mit eingeschlossen?

    Welche Personen sind in der Rechtsschutzversicherung mit eingeschlossen?

    Bei dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist der Versicherungsnehmer abgesichert. Im speziellen Fall der Verkehrsrechtsschutz-Versicherung ist der berechtigte Fahrer im Versicherungsumfang enthalten.

    Im Familientarif der Rechtsschutz-Versicherung sind neben dem Versicherungsnehmer ebenfalls der Ehegatte, sowie alle unverheirateten Kinder bis zu dem 26. Lebensjahr (solange sie Kindergeldberechtigt sind) bzw. bis zum Ende ihrer Erstausbildung mitversichert. Im Bereich der Privat-Rechtsschutz hat der Versicherungsnehmer ebenfalls die Möglichkeit, anstelle eines Ehegatten, einen nichtehelichen Lebenspartner mitzuversichern. Im Besonderen sind die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers zu beachten.

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Rechtsschutz Lexikon

Mediationsverfahren

Das Mediationsverfahren ist im Grunde eine Alternative zu einem Gerichtsverfahren. Mediationsverfahren finden jedoch in verschiedenen und nicht ausschließlich im juristischen Bereich statt. Ein Mediationsverfahren muss im freiwilligen, gegenseitigen Einvernehmen beider Konfliktparteien initiiert werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf ein Mediationsverfahren, d.h. wenn eine der beiden Parteien ein Gerichtsverfahren zur Problemlösung vorzieht, dann kann ihn der andere Streitbeteiligte nicht daran hindern.

In vielen ausländischen Rechtsordnungen gibt es inzwischen für viele Rechtsfälle eine Pflicht zur Mediation. Damit will man zum einen die Gerichte entlasten und die Konfliktsituation bestmöglich im Konsens beilegen. Es gilt zu unterscheidenzwischen einer gerichtnahen und einer gerichtsinternen Mediation. Die meisten privaten Rechtsschutzversicherungen haben das Mediationsverfahren inzwischen in ihren Leistungskatalog mit aufgenommen, da ein solches Verfahren oftmals kostengünstiger und einvernehmlicher ist.

Wenn ein Versicherungsvertrag den Anspruch auf ein Mediationsverfahren und Kostenübernahmen enthält, so ist genau zu prüfen zu welchen Bedingungen diese Ansprüche bestehen. Allgemeine Informationen hierüber können in §5a der allgemeinen Bedingungen der Rechtsschutzversicherung(ARB) nachgelesen werden.

Rechtsschutzversicherungen im Vergleich
Sichern Sie Ihre privaten und beruflichen Rechte mit einer Rechtsschutzversicherung ab. Ein Rechtsschutzversicherung Vergleich hilft Ihnen dabei eine Versicherung mit einem optimalen Preis-Leistungsverhältnis abzuschließen.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.