Mediationsverfahren
Das Mediationsverfahren ist im Grunde eine Alternative zu einem Gerichtsverfahren. Mediationsverfahren finden jedoch in verschiedenen und nicht ausschließlich im juristischen Bereich statt. Ein Mediationsverfahren muss im freiwilligen, gegenseitigen Einvernehmen beider Konfliktparteien initiiert werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf ein Mediationsverfahren, d.h. wenn eine der beiden Parteien ein Gerichtsverfahren zur Problemlösung vorzieht, dann kann ihn der andere Streitbeteiligte nicht daran hindern.
In vielen ausländischen Rechtsordnungen gibt es inzwischen für viele Rechtsfälle eine Pflicht zur Mediation. Damit will man zum einen die Gerichte entlasten und die Konfliktsituation bestmöglich im Konsens beilegen. Es gilt zu unterscheidenzwischen einer gerichtnahen und einer gerichtsinternen Mediation. Die meisten privaten Rechtsschutzversicherungen haben das Mediationsverfahren inzwischen in ihren Leistungskatalog mit aufgenommen, da ein solches Verfahren oftmals kostengünstiger und einvernehmlicher ist.
Wenn ein Versicherungsvertrag den Anspruch auf ein Mediationsverfahren und Kostenübernahmen enthält, so ist genau zu prüfen zu welchen Bedingungen diese Ansprüche bestehen. Allgemeine Informationen hierüber können in §5a der allgemeinen Bedingungen der Rechtsschutzversicherung(ARB) nachgelesen werden.
Rechtsschutzversicherungen im Vergleich
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