Verkehrsopferhilfe
Der 1955 gegründete Fahrerfluchtfonds ist der Vorläufer der Verkehrsopferhilfe e.V. Ziel des Fonds war es geschädigte Personen eines Verkehrsunfalles, bei dem der Täter Fahrerflucht begangen hat, eine Entschädigung zu zahlen. Die Verkehrsopferhilfe wurde 1963 gegründet und ist ein eingetragener Verein. Er versucht alle Unfallgeschädigten, die beim Unfallverursacher keine Schadenersatzansprüche geltend machen können, aus welchen Gründen auch immer, eine Entschädigungsleistung zu erbringen.
Hierfür hat der Verein einen Garantie- bzw. Entschädigungsfonds eingerichtet. Entschädigungszahlungen erfolgen nach dem Subsidiaritätsprinzip. Da Ansprüche an die Verkehrsopferhilfe auf den gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen basieren, fallen sie unter den Verkehrs-Schadenersatz-Rechtsschutz. Beantragen nicht-motorisierte Verkehrsunfallopfer eine Entschädigung durch den Garantiefonds der Verkehrsopferhilfe, ist hierfür der allgemeine Schadenersatz-Rechtsschutz einschlägig.
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