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Flugzeugabsturz: Erben von Privatpiloten müssen Schadensersatz zahlen

München, 18.12.2015 | 11:40 | kro

Nach einem Flugzeugabsturz sind die Erben des Privatpiloten zum Schadensersatz verpflichtet. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
 

Gericht Hammer GeldscheineDie Erben eines Privatpiloten müssen nach einem Flugzeugabsturz Schadensersatz zahlen.
Im konkreten Fall sollte der Inhaber einer Privatpilotenlizenz eine Familie mit einem gecharterten Flugzeug gegen eine Bezahlung von 600 Euro in den Urlaub und zurück fliegen. Auf dem Rückflug stürzte das Flugzeug aus bis dato ungeklärter Ursache ab. Dabei starben neben dem Piloten auch vier Passagiere.

Die Tochter von einer der Verstorbenen forderte daraufhin vom Sohn des Piloten die Übernahme der Beerdigungskosten in Höhe von rund 7.600 Euro. Das Oberlandesgericht Hamm hat der Klage stattgegeben und damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Arnsberg bestätigt.

Nach Ansicht der Hammer Richter hat der Erbe die im Luftverkehrsgesetz begründete Schadensersatzpflicht des verstorbenen Privatpiloten zu erfüllen. Der Grund: Der Pilot war aufgrund des ihm gegen Bezahlung erteilten Auftrags verpflichtet gewesen, die Passagiere zu fliegen. Er habe somit nicht lediglich aus Gefälligkeit – und somit rechtsunverbindlich – gehandelt. Zudem sei nach den Ausführungen aller Verfahrensbeteiligter von einem haftungsbegründenden Unfallereignis auszugehen.
 

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