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Benzinklausel: BdV verliert Rechtsstreit gegen Haftpflichtversicherer

München, 10.7.2013 | 15:50 | kro

Privathaftpflichtversicherer dürfen die sogenannte Benzinklausel auch weiterhin unverändert in ihre Vertragsbedingungen aufnehmen. Das teilte die Allianz am Dienstag mit. Bereits am vergangenen Donnerstag hatte das Oberlandesgericht (OLG) München eine Berufung des Bundes der Versicherten (BdV) gegen ein entsprechendes Urteil des Münchner Landgerichts zurückgewiesen. Die Klausel sieht vor, dass eine Privathaftpflichtversicherung nicht für Schäden aufkommen muss, die beim Gebrauch von Kraftfahrzeugen verursacht werden. Eine Revision schlossen die Richter ebenfalls aus, das Urteil ist damit rechtskräftig.

Arm eines Richters beim Urteilsspruch mit HammberDer BdV hat den Rechtsstreit gegen mehrere Haftpflichtversicherer verloren - die Benzinklausel bleibt unverändert.
Die Benzinklausel in ihrer aktuellen Form sei durchaus kurz und verständlich, hieß es in der Urteilsbegründung – in der Klage enthaltene Transparenzforderungen des BdV sind nach Einschätzung des Gerichts überzogen. Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen Privat- und Kfz-Haftpflicht könnten auch dann nicht aus der Welt geschafft werden, wenn spezielle Beispielfälle in die Versicherungsbedingungen aufgenommen werden. Entsprechende Forderungen des BdV würden die Probleme lediglich verlagern. Diese Entscheidung stieß bei den Verbraucherschützern auf Unzufriedenheit. Die weitere Vorgehensweise könne allerdings erst geklärt werden, sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, sagte BdV-Vorstandschef Tobias Weißflog dem Versicherungsjournal.

Wie das Blatt berichtet, hatten die Verbraucherschützer bereits im Juli des vergangenen Jahres Unterlassungsklagen gegen Benzinklauseln der Allianz, der Axa und der R+V eingereicht. Der BdV argumentierte, die Benzinklausel sei für den Verbraucher unverständlich formuliert und verstoße somit gegen das allgemeine Transparenzgebot.

Nach Auffassung des BdV ist diese Abgrenzung der Haftungsbereiche beider Versicherungsbereiche nicht eindeutig. Es bestehe die Gefahr, dass sich Versicherungslücken ergeben und schlimmstenfalls sowohl die Kfz- als auch die Privathaftpflichtversicherung die Leistung verweigern. Das Landgericht München hatte die Klage der Verbraucherschützer am 20. Dezember 2012 abgewiesen – auch im Berufungsverfahren vor dem OLG erlitt der BdV nun eine Schlappe.
 

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