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München, 10.7.2013 | 15:50 | kro
Privathaftpflichtversicherer dürfen die sogenannte Benzinklausel auch weiterhin unverändert in ihre Vertragsbedingungen aufnehmen. Das teilte die Allianz am Dienstag mit. Bereits am vergangenen Donnerstag hatte das Oberlandesgericht (OLG) München eine Berufung des Bundes der Versicherten (BdV) gegen ein entsprechendes Urteil des Münchner Landgerichts zurückgewiesen. Die Klausel sieht vor, dass eine Privathaftpflichtversicherung nicht für Schäden aufkommen muss, die beim Gebrauch von Kraftfahrzeugen verursacht werden. Eine Revision schlossen die Richter ebenfalls aus, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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