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Versicherungsfall

Von einem Versicherungsfall ist die Rede, wenn ein Ereignis eintritt, das versichert ist. Bei der privaten Haftpflicht­versicherung liegt ein Versicherungsfall vor, wenn Dritte gegen Versicherte Ansprüche auf Schadens­ersatz geltend machen können, die über die Privathaftpflicht versichert sind.

Dabei kann es sich um einen Personen-, Sach- und/oder Vermögensschaden handeln.

Beispiel: Sie verschütten eine Weinflasche auf dem neuen Laptop eines Freundes. Ihre Privathaftpflicht übernimmt die Kosten für die Reparatur oder ein Ersatzgerät.

Je nach Tarif sind weitere Schadensereignisse mitversichert – beispielsweise Gefälligkeitsschäden oder ein Schlüsselverlust.

Wird ein Schadensfall gemeldet, prüft die Privathaftpflicht diesen. Handelt es sich um einen Versicherungsfall, leistet sie Schadensersatz. Unberechtigte Schadensersatzforderungen wehrt sie dagegen ab und dient dem Versicherten somit auch als eine Art passiver Rechtsschutz.

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