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Private Krankenversicherung bis 30. September kündigen

München, 16.9.2015 | 10:00 | mst

In der privaten Krankenversicherung ist der 30. September ein Stichtag: Die meisten Verträge lassen sich zu diesem Datum kündigen. CHECK24 erklärt, was Sie bei einem Wechsel des Anbieters beachten sollten.

Mann mit HausärztinWer seine private Krankenversicherung zum Jahresbeginn wechseln möchte, muss seinen Vertrag bis zum 30.9. kündigen.
Wer seine private Krankenversicherung wechseln möchte, kann seinen alten Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Versicherungsjahres kündigen. Bei vielen Gesellschaften ist das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr identisch. Das heißt: Sie müssen zum 30. September schriftlich kündigen, damit die Kündigung bis zum Ende dieses Jahres wirksam wird. Haben Sie eine Mindestvertragsdauer vereinbart, können Sie allerdings frühestens nach Ablauf dieser Frist kündigen.
 
Am besten senden Sie Ihre Kündigung per Einschreiben mit Rückschein. Dann haben Sie einen Nachweis, dass Ihre Kündigung fristgerecht beim Versicherer eingegangen ist.
 

Anschlussversicherung nachweisen


Damit Ihre Kündigung wirksam wird, müssen Sie zudem rechtzeitig eine neue private Krankenversicherung abschließen. Reichen Sie bis zum Ablauf der Kündigungsfrist keinen Nachweis über den neuen Versicherungsschutz beim alten Anbieter ein, wird Ihre Kündigung nicht wirksam. Sie würden dann bei Ihrem bisherigen Versicherer bleiben.

Bevor Sie eine neue Versicherung abschließen, sollten Sie mehrere Tarife miteinander vergleichen. Mit dem Online-Vergleichsrechner von CHECK24 finden Sie nach Eingabe weniger Daten passende Verträge und können deren Preise und Leistungen detailliert vergleichen.

Tipp: Falls Ihre Versicherung die Beiträge erhöht, haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. Nach Ankündigung der Beitragserhöhung können Sie Ihren Vertrag innerhalb der nächsten zwei Monate kündigen.
 

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