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München, 18.6.2015 | 12:36 | mst
Der Bundestag will am heutigen Donnerstag das Präventionsgesetz beschließen. Die gesetzliche Krankenversicherung soll danach ihre Ausgaben für Gesundheitsförderung und Prävention mehr als verdoppeln. Auch die privaten Krankenversicherer wollen ihre Leistungen auf diesem Gebiet jetzt erhöhen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Sozialversicherungsrechengrößen für das Jahr 2024 festgelegt.
In 2020 sind mehr Menschen von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung gewechselt. Die Zahl der Vollversicherungen blieb fast unverändert.
Der BGH hat über Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung entschieden. Die Richter erklärten die verhandelten Erhöhungen für teilweise unwirksam.