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PKV-Verband warnt vor Anrufen von Adresshändlern

München, 19.12.2014 | 17:02 | mst

Der Verband der privaten Krankenversicherung warnt aktuell vor unzulässigen Werbeanrufen. Wie der Verband am heutigen Freitag mitteilte, täuschen Adresshändler vor, im Auftrag des Verbands anzurufen. Tatsächlich wollen sie jedoch die persönlichen Daten von Privatversicherten erbeuten.
 

Mann telefoniertDer PKV-Verband warnt vor betrügerischen Anrufen von Adresshändlern.
Der PKV-Verband selbst führe keine vertriebsorientierten Gespräche, erklärte Verbandsdirektor Volker Leienbach. Derartige unlautere Werbemethoden würden Verbraucher belasten und den guten Ruf der gesamten Branche schädigen. Der Verband hat daher nach eigenen Angaben die zuständigen Datenschutzbehörden eingeschaltet und auch die Bundesnetzagentur informiert, den Rufnummernmissbrauch zu verfolgen.
 
Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung erklären die Betrüger den Angerufenen, dass Paragraf 204 des Versicherungsvertragsgesetzes kürzlich geändert worden sei. Sie geben daher vor, den aktuellen Krankenversicherungsvertrag optimieren und prüfen zu wollen, ob sich die Versicherungsgesellschaften an gesetzliche Auflagen halten. Die angeführte Novelle betrifft tatsächlich jedoch nur Lebensversicherungen. Der Verband hat dem Bericht zufolge von den Lockanrufen erfahren, als sich ein Privatversicherter über einen entsprechenden Anruf beschwert hatte.
 
Die Daten der Angerufen werden vermutlich für den Adresshandel oder Verkaufsgespräche zweckentfremdet. Diese sogenannten „Cold Calls“ erfüllen nach Ansicht des PKV-Verbands den Tatbestand eines strafbaren Verhaltens im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes. Der Verband rät allen Betroffenen, Namen und Telefonnummer des Anrufers zu notieren und einen Strafantrag bei der Polizei zu stellen. Die sei in einigen Bundesländern per E-Mail oder Online-Formular auf den Internetseiten der Polizei möglich.
 

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