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München, 18.12.2014 | 14:24 | mtr
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hält die Erhebung von kommunalen Pferdesteuern für rechtmäßig. Dieses Entscheidung geht aus einer Pressemitteilung hervor, die am Mittwoch veröffentlich wurde. Nach Ansicht der Richter zeugt eine Pferdehaltung von einer besonders hohen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Deshalb sei eine Besteuerung der Pferdehaltung möglich. Allerdings schränkten die Richter ihr Urteil gleichzeitig ein: Wer mit seinen Pferden hauptberuflich Geld verdient, muss demnach jedoch von der Steuer ausgenommen werden.
CHECK24 hat die beliebtesten Pferdenamen seiner Kunden ausgewertet. Erfahren Sie hier, welche Namen sich in den Top 10 befinden und welche adeligen sowie kuriosen Namen in unserer Auswertung vertreten sind.
Die NV-Versicherungen bringen neue Pferdehaftpflicht-Tarife mit überarbeitetem Leistungsumfang auf den Markt. Pferdeliebhaber, die Wert auf Nachhaltigkeit legen, profitieren ebenfalls.
Beim Rosenmontagsumzug in Köln sind zwei Pferde einer Kutsche durchgegangen. Bei dem Vorfall wurden mehrere Menschen verletzt, die Tiere blieben unversehrt.