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München, 21.8.2015 | 10:51 | mtr
Pferde, die nach dem 30. Juni 2009 geboren wurden, müssen in Deutschland mit einem Transponder gekennzeichnet werden. Ein Schenkelbrand reicht zur Kennzeichnung nicht aus. Das gilt auch für andere pferdeartige Tiere (Equiden), zum Beispiel Esel, Zebras und Mischlinge. Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (NRW) am Mittwoch entschieden.
Obwohl nach EU-Recht seit 2010 eine Transponderpflicht besteht, wurde im Jahr 2012 im Zuge einer Reform des Tierschutzgesetzes der Schenkelbrand nicht verboten. Während Tierschützer damals vehement ein Verbot des Brandkennzeichens forderten und den Schenkelbrand als unnötige Tierquälerei kritisierten, verteidigte der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes die Kennzeichnung per Brandzeichen als „Kulturgut“.
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