Jetzt Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Pferde müssen mit einem Transponder gekennzeichnet werden

München, 21.8.2015 | 10:51 | mtr

Pferde, die nach dem 30. Juni 2009 geboren wurden, müssen in Deutschland mit einem Transponder gekennzeichnet werden. Ein Schenkelbrand reicht zur Kennzeichnung nicht aus. Das gilt auch für andere pferdeartige Tiere (Equiden), zum Beispiel Esel, Zebras und Mischlinge. Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (NRW) am Mittwoch entschieden.

Kleines Mädchen streichelt ein Pony.Urteil: Pferde müssen neuerdings mit einem Transponder gekennzeichnet werden. Ein Schenkelbrand reicht nicht aus und ist daher eigentlich unnötig.
Im konkreten Fall hatte der Kreis Coesfeld (NRW) einen Pferdezüchter aus Rosendahl darauf hingewiesen, dass seine Hannoveraner-Pferde mit einem Transponder gekennzeichnet werden müssen. Da der Züchter dies ablehnte und seine Tiere ausschließlich per Schenkelbrand kennzeichnete, landete der Fall vor Gericht. Die Klage des Pferdebesitzers scheiterte allerdings in allen Instanzen.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) verpflichtete den Züchter dazu, seine Tiere mit einem Transponder zu kennzeichnen. Das Gericht begründet sein Urteil damit, dass in Deutschland kein Wahlrecht zwischen Transponder und Schenkelbrand bestehe. Da sowohl das EU-Recht als auch das nationale Recht Pferdehaltern keine Wahl lässt, ist eine Revision ausgeschlossen. Der Pferdezüchter kann gegen das Urteil jedoch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einreichen.
 

Europäische Transponderpflicht bei Pferden

Equiden, die in die Europäische Union (EU) eingeführt werden, müssen durch Implantation eines Transponders – in der Regel auf der linken Halsseite – gekennzeichnet werden. Das EU-Identifizierungssystem ist rechtsverbindlich und besteht aus drei Elementen:
  1. Für jedes Tier muss ein Equidenpass zur Identifizierung ausgestellt werden – dieser ist lebenslang gültig.
  2. Um das Tier anhand des Passes eindeutig identifizieren zu können, muss das Tier mit einem Transponder gekennzeichnet werden.
  3. In einer Datenbank müssen unter einer speziellen Kennnummer die Einzelheiten zur Identifikation des Tieres gespeichert werden.

Obwohl nach EU-Recht seit 2010 eine Transponderpflicht besteht, wurde im Jahr 2012 im Zuge einer Reform des Tierschutzgesetzes der Schenkelbrand nicht verboten. Während Tierschützer damals vehement ein Verbot des Brandkennzeichens forderten und den Schenkelbrand als unnötige Tierquälerei kritisierten, verteidigte der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes die Kennzeichnung per Brandzeichen als „Kulturgut“.

Mehr zum Thema Kennzeichnungspflicht bei Tieren:
Tierschutzgesetz reformiert: Schenkelbrand bei Pferden bleibt erlaubt
Tierschutz: Saarland fordert Chip-Pflicht für Hunde und Katzen

Weitere Nachrichten zum Thema Pferdehaftpflicht