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Wie verhalte ich mich im Schadensfall?

Natürlich hofft jeder Pferdebesitzer, dass nie etwas Schlimmes passiert und Sie die Tierhaftpflichtversicherung  nicht in Anspruch nehmen und einen Schaden melden müssen. Kommt es doch dazu, müssen Sie einige Dinge beachten.

Schadensmeldung

Verursacht das versicherte Pferd einen Schaden, melden Sie ihn umgehend Ihrer Versicherung. Die meisten Unternehmen haben kostenfreie Hotlines, über die Sie den Schaden schnell melden können. Kontaktdaten findet sich in der Regel in der Versicherungspolice.

Wichtig ist, dass Sie dem Geschädigten gegenüber keine Schadensersatzansprüche anerkennen. Es ist Sache des Versicherers, die Berechtigung zu prüfen.

Wahrhaftige Angaben

Ein detaillierter und wahrheitsgemäßer Schadensbericht ist entscheidend. Bei unwahren Angaben können Sie den Versicherungsschutz einbüßen und riskieren eine Anzeige wegen Versicherungsbetrugs.

Genannt werden sollten unbedingt Zeitpunkt und Ort, die Beteiligten, die geschätzte Schadenshöhe und der Hergang des Geschehens. Wenn Fotos möglich sind, fertigen sie welche an.

Schaden begrenzen

Als Pferdebesitzer müssen Sie den durch das Pferd angerichteten Schaden eindämmen. Bei Verletzten übernehmen Sie beispielsweise die Erstversorgung und benachrichtigen den Arzt.

Halten Sie Ihre Versicherung immer auf dem Laufenden. Informieren Sie sie über die Schritte der Gegenseite. Vor allem, wenn gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Bei einem Gerichtsprozess unterstützt sich in der Regel der Versicherer - wenn die Ansprüche beziehungsweise Anschuldigungen unberechtigt erscheinen.

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