Wohngebäudeversicherung: Für Starkregen-Schäden ist eine Zusatzpolice nötig
München, 21.01.2011 | 12:45 | sge
Nicht nur eine Überschwemmung kann Gebäude und Wohnungen schädigen. Auch übermäßig starke Regengüsse können unangenehme Folgen nach sich ziehen. Eventuelle Schäden sind jedoch nicht über die klassische Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgedeckt.

Der Bund der Versicherten rät Hausbesitzern zum Abschluss einer Elementarschadenversicherung.
Starkregen kann reparaturbedürftige Schäden an Dächern und Hauswänden oder auch der Wohnungseinrichtung hinterlassen. Um diese allerdings zu regulieren, genügt die klassische Police der Wohngebäudeversicherung nicht. Hier braucht es einen speziellen Elementarschadenschutz, der zusätzlich abgeschlossen werden muss. Experten weisen darauf hin, dass sich ein solcher Zusatz für alle Hausbesitzer lohnen kann, weil Starkregen nicht auf bestimmte Regionen beschränkt ist.
Der Bund der Versicherten empfiehlt den Elementarschadenschutz daher ausdrücklich für alle Hausbesitzer. Interessant zu wissen ist: Wer die Elementarschadenversicherung abschließt, sichert sich auch gegen Erdrutsche, Lawinen, Vulkanausbrüche und dergleichen mehr ab. Wer in einer noch versicherbaren Gegend wohne, solle sich besser absichern, so die Versicherungsexperten. Auf diese Weise lassen sich auch die feuchten Wände, zum Beispiel eines vollgelaufenen Kellers, finanziell regulieren.
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