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Gesetzliche Unfallversicherung: Mittagessen mitversichert

München, 03.05.2010 | 11:00 | sge

Der Magen knurrt und das Mittagessen zu Hause wartet. Geschieht auf dem Weg zur Mittagpause ein Unfall, muss die gesetzliche Unfallversicherung zahlen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden.

Krankenhaus statt Mittagessen. Bei einem Unfall auf dem Weg nach Hause zahlt die gesetzliche Unfallversicherung.

Krankenhaus statt Mittagessen. Bei einem Unfall auf dem Weg nach Hause zahlt die gesetzliche Unfallversicherung.

Die Berufsgenossenschaft Bau hatte sich geweigert, für die Kosten nach einem Motorradunfall eines Steinmetzes aufzukommen. Der Mann aus dem Westerwald war auf dem Weg zu seiner Lebensgefährtin mit dem Zweirad gestürzt. Die Versicherung sollte zahlen, schließlich war der Mann auf dem Weg von der Arbeit verunglückt.

Der Versicherer sah das anders. Das Mittagessen selbst sei nämlich nicht ausschlaggebend für die Fahrt gewesen, sondern die Tatsache, dass der Verletzte sich mit seiner Lebensgefährtin treffen wollte und nur deshalb den langen Weg zu deren Wohnung in der knapp bemessenen Mittagspausenzeit auf sich genommen habe.

Das BSG entschied zugunsten des Versicherten. Schließlich wartete die Freundin tatsächlich mit dem Mittagstisch, daher handele es sich auch um eine Fahrt zum Mittagessen, so die Richter (Aktenzeichen: B 2 U 23/09 R). Der Zeitaufwand sei zudem nicht unverhältnismäßig gewesen. Die Versicherung muss also zahlen.

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