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Vorratsdatenspeicherung: EU-Kommission verklagt Deutschland

München, 31.05.2012 | 17:13 | awa

Die EU-Kommission hat Klage gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof erhoben. Sie wirft der Bundesrepublik vor, der Forderung nach einem neuen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gemäß EU-Vorgaben noch nicht nachgekommen zu sein. Mehr als zwei Jahre sind vergangen, seit das Bundesverfassungsgericht das alte Gesetz aufgehoben hat. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, drohen der Bundesrepublik hohe Geldbußen.

Die EU-Kommission verklagt Deutschland. Der Streit um die Vorratsdatenspeicherung kann teuer werden.

Die EU-Kommission verklagt Deutschland. Der Streit um die Vorratsdatenspeicherung kann teuer werden.

So erklärt die EU-Kommission in einer Mitteilung, dass sie den Gerichtshof auffordere, ein tägliches Zwangsgeld in Höhe von knapp 315.036 Euro zu verhängen. Im Falle einer Verurteilung so lange müsste Deutschland so lange zahlen, bis ein den EU-Vorschriften entsprechendes Gesetz erlassen wird. Zwar hatte Deutschland die EU-Vorgabe aus dem Jahr 2006 damals zeitnah in nationales Recht umgesetzt. Der Bundesgerichtshof hatte das Gesetz aber 2010 wegen Verfassungswidrigkeit aufgehoben.

Seitdem herrscht Uneinigkeit zwischen CDU und FDP ob der angemessenen Umsetzung der EU-Richtlinie. Während Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) Medienberichten zufolge die anlasslose Speicherung von Verbindungsdaten für sechs Monate, wie es die EU-Kommission vorschlägt, befürwortet, plädiert Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) für das von ihr vorgeschlagene "Quick Freeze"-Verfahren. Dieses Verfahren sieht vor, nur Daten verdächtiger Personen einzufrieren und auf richterliche Anordnung hin weiterzugeben. Von Brüssel wird dieser Vorschlag  allerdings als unzureichend abgelehnt.

Laut Welt Online reagierte das Justizministerium gelassen auf die Klage der EU-Kommission. Es sei kein überraschender Schritt gewesen, zitiert die Zeitung Ministeriumssprecher Anders Mertzlufft. Von Seiten des Ministeriums wird auch Kritik an der Kommission laut. Sie habe mehrfach angekündigt, eine neue Richtlinie vorzulegen - was bis heute nicht geschehen sei, sagte Mertzlufft. Vor Deutschland hatte Brüssel bereits gegen Österreich und Schweden Klage wegen Nicht-Umsetzung der Richtlinie erhoben. Diese Verfahren wurden ganz beziehungsweise teilweise eingestellt.

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