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Telekommunikation: Hinweispflicht bei zu hohen Rechnungen

München, 26.08.2010 | 12:30 | tei

Jeder Verbraucher hat ein anderes Telekommunikationsverhalten. Oft bewegen sich die verursachten Kosten monatlich in einem festen Rahmen. Weichen sie plötzlich jedoch gravierend vom üblichen Maß ab, muss das Unternehmen den Kunden darüber informieren.

Telekommunikation: Hinweispflicht bei zu hohen Rechnungen

Unternehmen sind verpflichtet ihre Kunden auf ungewöhnlich hohe Rechnungen hinzuweisen.

Für eine Verbraucherin aus Niedersachsen kam mit einer Telekommunikationsrechnung über mehr als 5000 Euro ein böses Erwachen. Kosten in dieser Höhe waren für sie völlig unüblich und daher ebenso wenig nachvollziehbar. Wie sich herausstellte, hatte ein falsch eingestellter DSL-Router durch die ständige Verbindung zum Internet die horrend hohen Kosten verursacht. Die Frau hatte über fünf Monate hinweg weder Rechnungen noch Kontobewegungen überprüft.

Das Landgericht Bonn, das entscheiden sollte, ob die Frau die Rechnung bezahlen müsse oder nicht, entschied jedoch zu ihren Gunsten. Das Unternehmen, in diesem Fall die Telekom, hätte die Kundin auf ihren ungewöhnlich hohen Verbrauch aufmerksam machen müssen, so die Kammer. Der Anbieter sei hier in der Hinweispflicht gewesen beziehungsweise hätte sogar den Internetanschluss der Kundin aufgrund dieses selbstschädigenden Verhaltens sperren müssen.

Die Kundin trage lediglich eine Mitschuld, weil sie es versäumt habe, ihren monatlichen Verbrauch und die Rechnungen regelmäßig zu überprüfen. Die Frau musste lediglich ihre Telefonkosten sowie die monatliche Pauschale für die Internet-Flatrate selber tragen. Das Urteil des Landgerichtes Bonn trägt nach Expertenansicht enorm zum Verbraucherschutz bei. Telekommunikationskunden können auf diese Weise nicht mehr unbeabsichtigt in die Kostenfalle tappen.

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