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Telekommunikation: Gesetz zum Datenschutz geplant

München, 23.08.2010 | 12:15 | tei

Die Bespitzelungsaktionen einiger Unternehmen, die zuletzt immer wieder für Schlagzeilen gesorgt hatten, sind der Ausgangspunkt für einen neuen Gesetzentwurf zum besseren Arbeitnehmer-Datenschutz. Was erlaubt ist und was nicht, soll jetzt offiziell geregelt werden.

Telekommunikation: Gesetz zum Datenschutz geplant

Eine Videoüberwachung von Aufenthaltsräumen des Personals soll in Zukunft gesetzlich verboten sein.

Angesichts des scheinbar respektlosen Umgangs mit den persönlichen Daten und Befindlichkeiten ihrer Mitarbeiter waren in letzter Zeit immer wieder einige große und bekannte Unternehmen aufgefallen. Die Überwachung durch Videokameras in den Aufenthaltsräumen, in Umkleide- und Sanitärbereichen hatte vielerorts für Entrüstung gesorgt. Auch das Abhören privater Gespräche oder die Recherche nach privaten Angestelltendaten - zum Beispiel in öffentlichen Netzwerken im Internet - wurde beklagt.

Die Frage nach dem, was eigentlich erlaubt ist und wie viel Privatsphäre einem Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber überhaupt zusteht, drängt sich auf und ist gleichzeitig die Basis für einen aktuellen Gesetzentwurf der Regierung. Vor allem datenschutzrechtliche Aspekte sollen hiermit klar geregelt werden. So sieht der Entwurf zum Beispiel vor, Videoüberwachungen in den privaten Aufenthaltsbereichen des Personals nicht mehr zuzulassen.

Das Gesetz soll auch die Überwachung der Telekommunikation von Mitarbeitern regeln, wie in E-Mails oder Telefonaten. Schon innerhalb des Bewerbungsverfahrens und noch vor dem Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses soll der Arbeitnehmer vor Datenübergriffen des Arbeitgebers geschützt werden. So soll es zukünftig nicht mehr zulässig sein, Internetrecherchen über einen Bewerber innerhalb öffentlicher sozialer Netzwerke durchzuführen. Auch die Offenlegung des Gesundheitszustandes als Einstellungskriterium steht infrage.

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