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Bundesrat stimmt Reform des Telekommunikationsgesetzes zu

München, 10.02.2012 | 15:25 | awa

Am Freitag hat der Bundesrat der geplanten Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zugestimmt. Das Gesetz sieht einige verbraucherfreundliche Neuregelungen vor - beispielsweise die Abschaffung teurer Warteschleifen. Bereits gestern hatte der Bundestag den Entwurf abgenickt. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, könnte die Neuregelung noch im März in Kraft treten - allerdings bleibt den Unternehmen bei vielen Änderungen eine Übergangsphase von einem Jahr.

Bundesrat stimmt Reform des Telekommunikationsgesetzes zu

Kein Ärger mehr über teure Warteschleifen bei Service-Hotlines - sie gehören bald der Vergangenheit an.

Künftig dürfen Warteschleifen ausschließlich zum Ortsnetztarif, unter herkömmlichen Mobilfunkrufnummern oder kostenfreien Rufnummern erreichbar sein. Bei Sonderrufnummern darf der Anrufer nur noch dann in eine Warteschleife umgeleitet werden, wenn für den Anruf ein Pauschalpreis gilt oder die Zeit in der Schleife kostenfrei ist. Während der einjährigen Umstellungsphase gilt jedoch eine Übergangsregelung, die drei Monate nach Inkrafttreten der Novelle einsetzt und vorsieht, dass die ersten beiden Minuten für Anrufer kostenfrei sein müssen.

Das neue TKG regelt auch das Kündigungsrecht und die Versorgungsverpflichtung beim Anbieterwechsel neu. Zieht ein Kunde um und kann der Provider die vertraglich vereinbarte Leistung am neuen Wohnort nicht erbringen, steht dem Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht zu. Zudem darf die Mindestvertragslaufzeit nach einem Wohnortwechsel nicht von vorn beginnen. Ein weiterer Vorteil für Verbraucher: Wer den DSL-Anbieter wechselt, darf künftig nicht länger als einen Tag vom Netz abgeschnitten sein. Nimmt die Übergabe des Anschlusses mehr Zeit in Anspruch, ist der alte Anbieter zur Weiterversorgung verpflichtet. Auch eine vom Verbraucher gewünschte Mitnahme der Rufnummer muss binnen eines Tages realisiert werden.

Wie das Bundesverbraucherschutzministerium mitteilte, müssen Provider in Zukunft das "angebotene Mindestniveau der Dienstqualität" angeben. Das heißt, dass die Unternehmen etwa bei DSL-Verträgen die Mindestgeschwindigkeit angeben müssen - bislang werben sie meist mit der Höchstgeschwindigkeit, die nur selten erreicht wird. Zusätzlich erhalten Verbraucher die Möglichkeit, einzelnen Posten ihrer Mobilfunkrechnung zu widersprechen, ohne dass ihr Anschluss gesperrt wird. Dies war bislang nur bei Festnetzanschlüssen möglich.

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