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München, 04.07.2012 | 16:01 | tei
Die HUK-Coburg hat vor dem Oberlandesgericht (OLG) Bamberg eine Niederlage erlitten: Die Richter gaben der Rechtsanwaltskammer München Recht, die gegen ein Rabattsystem des Versicherers geklagt hatte. Kunden der HUK-Coburg erhalten Vergünstigungen in der Rechtsschutzversicherung, wenn sie der Anwaltsempfehlung des Unternehmens folgen. Die Klägerin sieht darin eine unzulässige Einschränkung der freien Anwaltswahl. Die Richter des OLG vertraten in ihrem Urteil denselben Standpunkt, ließen jedoch eine Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zu.
Das OLG Bamberg erklärte das umstrittene Rabattsystem der HUK-Coburg für unzulässig.
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