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Versicherungsverband gibt neue Empfehlungen zur Rechtsschutzversicherung

München, 06.07.2010 | 17:00 | sge

Auch wenn jede Assekuranz bei der Gestaltung ihrer Policen einen Spielraum hat, gibt der Versicherungsverband GDV allgemeine Vertragsempfehlungen heraus. Diese beruhen auf dem Versicherungsvertragsgesetz und zeigen genau, welche Pflichten dem Versicherungsnehmer obliegen.

Versicherungsverband gibt neue Empfehlungen zur Rechtsschutzversicherung

Versicherungsnehmer müssen Gerichtskosten möglichst gering halten. Dies sehen die Richtlinien des GDV vor.

Rechtliche Streitfälle entstehen unter Umständen schneller als man denkt. Wer sich absichern möchte, um im Streitfall nicht aus Kostengründen zurückstecken zu müssen, der sollte eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Diese hilft in vielen privaten Rechtsangelegenheiten, so zum Beispiel bei Disputen um den Arbeitsvertrag, bei Schwierigkeiten mit Kaufverträgen, beim Vorwurf fahrlässiger Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, aber auch beim Streit um Mieterhöhungen oder dergleichen.

Laut Versicherungsvertragsgesetz hat aber nicht nur das jeweilige Versicherungsunternehmen mit der Regulierungspflicht eine Aufgabe gegenüber dem Versicherten. Auch der Versicherungsnehmer selbst muss sich an einige Auflagen halten, wenn er seinen Versicherungsschutz komplett aufrechterhalten möchte. Die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) neu formulierten Bedingungen zur Rechtsschutzversicherung machen dies noch einmal ganz deutlich. So ist der Versicherte stets gehalten, seine Kosten so gering wie möglich zu halten.

Das wiederum bedeutet, dass beispielsweise die Anzahl der vor Gericht zu führenden Prozesse auf ein Minimum zu reduzieren ist. Es obliegt der Versicherungsgesellschaft, dem Versicherungsnehmer verständlich zu erklären, auf welche Weise er seine Kosten am besten niedrig halten kann. Wer auf Nummer sicher gehen will, erfragt die Konditionen und die zu erwartende Kostenrückerstattung bereits vor der Aufnahme eines Streitfalles bei seiner Versicherung.

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