Versicherungsverband gibt neue Empfehlungen zur Rechtsschutzversicherung
München, 06.07.2010 | 17:00 | sge
Auch wenn jede Assekuranz bei der Gestaltung ihrer Policen einen Spielraum hat, gibt der Versicherungsverband GDV allgemeine Vertragsempfehlungen heraus. Diese beruhen auf dem Versicherungsvertragsgesetz und zeigen genau, welche Pflichten dem Versicherungsnehmer obliegen.

Versicherungsnehmer müssen Gerichtskosten möglichst gering halten. Dies sehen die Richtlinien des GDV vor.
Laut Versicherungsvertragsgesetz hat aber nicht nur das jeweilige Versicherungsunternehmen mit der Regulierungspflicht eine Aufgabe gegenüber dem Versicherten. Auch der Versicherungsnehmer selbst muss sich an einige Auflagen halten, wenn er seinen Versicherungsschutz komplett aufrechterhalten möchte. Die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) neu formulierten Bedingungen zur Rechtsschutzversicherung machen dies noch einmal ganz deutlich. So ist der Versicherte stets gehalten, seine Kosten so gering wie möglich zu halten.
Das wiederum bedeutet, dass beispielsweise die Anzahl der vor Gericht zu führenden Prozesse auf ein Minimum zu reduzieren ist. Es obliegt der Versicherungsgesellschaft, dem Versicherungsnehmer verständlich zu erklären, auf welche Weise er seine Kosten am besten niedrig halten kann. Wer auf Nummer sicher gehen will, erfragt die Konditionen und die zu erwartende Kostenrückerstattung bereits vor der Aufnahme eines Streitfalles bei seiner Versicherung.
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