Rechtsschutzversicherung hilft bei Streit um Mieterhöhung
München, 02.07.2010 | 12:00 | sge
Grundsätzlich muss sich der Mieter mit einer Mieterhöhung einverstanden erklären und seinen Überweisungsbetrag entsprechend anpassen. Wann eine Mieterhöhung wirklich zulässig ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Diese sollte der Mieter genau prüfen, bevor er akzeptiert.

Bei einer Mieterhöhung sollte der Mieter genau prüfen, ob diese rechtens ist.
Sind diese Kriterien erfüllt, ist die Mieterhöhung formell zunächst nicht rechtwidrig. Anders verhält es sich jedoch, wenn es um die Höhe der Preissteigerung geht. In der Regel liegt hier der Knackpunkt vieler Mietstreitigkeiten. Der Mietspiegel der jeweiligen Stadt oder Gemeinde ist ausschlaggebend, um festzustellen, ob dem Mieter zu tief in die Tasche gegriffen werden soll. Stellt man hier Ungereimtheiten fest, hilft eine Rechtsschutzversicherung.
Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Miete in den zurückliegenden Jahren um mehr als 20 Prozent angehoben wurde und über der sogenannten "Kappungsgrenze" der jeweiligen Kommune liegt. Noch schwieriger ist es, wenn der Vermieter seine Erhöhung mit durchgeführten Modernisierungsarbeiten begründet. Dann kann er seine Kosten teilweise auf den Mieter umlegen. Wer sich ungerecht behandelt fühlt, sollte jedoch zunächst das Gespräch suchen.
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