Rechtschutzversicherung: Mediation oft im Leistungsumfang enthalten
München, 19.01.2011 | 12:15 | sge
Auch, wenn sich immer mehr Menschen für den Fall eines Rechtsstreits mit einer entsprechenden Rechtsschutzversicherung absichern, gehen die wenigsten gern vor Gericht. Die Mediation wird aus diesem Grund immer öfter zum Mittel der Wahl.

Gerade bei einem Rechtsstreit mit Verwandten oder Bekannten ist die Mediation eine gefragte Methode.
Viele Assekuranzen bieten aus diesem Grund im Rahmen der Rechtschutzversicherung nun auch die Möglichkeit der Mediation an. Hierbei wird versucht, den Streit zwischen den beteiligten Parteien möglichst gütlich zu schlichten und eine Einigung herbeizuführen. Mediatoren sind daher zunehmend gefragter. Die Methode hat viel Vorteile: Während sich ein Gerichtsverfahren zeitlich unabsehbar in die Länge ziehen kann, erzielt die Mediation oft binnen zwei Wochen eine Lösung.
Zudem ist der gefundene Lösungsweg oft sehr viel tragfähiger als ein erstrittenes Gerichtsurteil, weil der erfolgreichen Mediation immer ein Konsens beider Parteien zugrunde liegt. Die Methode empfiehlt sich so vor allem bei Streitigkeiten mit Verwandten, Bekannten oder auch Arbeitskollegen, weil sie alle beteiligten Parteien an einen Tisch und miteinander ins Gespräch bringt. Darüber hinaus ist die Mediation wesentlich kostengünstiger durchzuführen als ein Gerichtsverfahren.
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