Klage gegen Blitzerfoto - besser mit Rechtsschutzversicherung
München, 28.07.2010 | 18:45 | sge
Wer beim Autofahren die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet oder bei Rot über die Ampel fährt und dabei auch noch geblitzt wird, dem flattert meist schon kurze Zeit später ein Blitzerfoto als Beweis des Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung ins Haus. Aber sitzt man dann bereits in der Bußgeldfalle?

Das gerichtliche Vorgehen gegen Blitzerfotos hat meist wenig Aussicht auf Erfolg.
Das Original ist oft von wesentlich besserer Qualität. Doch Originalbilder werden nur noch an Rechtsanwälte herausgegeben - und das nur auf Verlangen. Der Grund: Zu viele Dokumente verschwanden auf "mysteriöse Weise". Will man dennoch das Original sehen, um abschätzen zu können, ob ein Widerspruch sinnvoll ist, muss man einen Anwalt einschalten. Eine Rechtsschutzversicherung ist hier von Vorteil. Sie übernimmt die Anwalts- und Gerichtskosten auch dann, wenn die Klage ohne Erfolg ist.
Aber Vorsicht! Gerade bei schweren Vergehen lässt die Bußgeldstelle nicht locker. Im Zweifelsfall schickt sie einen Beamten samt Originalblitzerfoto los, um Nachbarn zu befragen, ob diese die Person erkennen. Wer dann immer noch abstreitet, für den kann es teuer werden - vor allem wenn er keine Rechtsschutzversicherung besitzt. Wird der Verkehrssünder verurteilt, muss dieser die Anwalts- und Gerichtskosten selbst tragen.
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