Mediationsgesetz: Bundesregierung will spezielle Schlichtung fördern
München, 18.04.2011 | 17:30 | tei
Wenn es um die Lösung schwieriger Konflikte geht, sehen viele Verbraucher den Gang zum Gericht als einzige Konsequenz. In etlichen Fällen ist jedoch eine Mediation die bessere Option - die Bundesregierung will daher ein Mediationsgesetz auf den Weg bringen, welches dieses spezielle Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten fördern soll.

Durch das geplante Mediationsgesetz der Bundesregierung sollen teure Gerichtsprozesse vermieden werden.
Mit der Umsetzung des Mediationsgesetzes würde die Bundesregierung gleichzeitig auch entsprechende Vorgaben der EU erfüllen. Leutheusser-Schnarrenberger sieht gerade bei emotionsgeladenen Konflikten - wie etwa einer Scheidung oder einem Sorgerechtsstreit - die Möglichkeit, das Problem mit Hilfe einer außergerichtlichen Mediation tatsächlich zu lösen, anstatt einfach eine richterliche Entscheidung zu fällen. Das Mediationsgesetz soll vor allem im arbeitsrechtlichen Bereich, im Zivilbereich und bei Sozialgerichtsbelangen greifen. Strafverfahren sind von der Regelung allerdings ausgenommen.
Auch die Rechtsschutzversicherer fördern die außergerichtliche Lösung von Streitigkeiten in Form der Mediation. Eine Umfrage des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) unter den Versicherungsgesellschaften ergab, dass inzwischen 75 Prozent der Assekuranzen eine Rechtsschutzversicherung mit Mediation anbieten. Laut GDV sind die Erfahrungen der Rechtsschutzversicherer mit dem außergerichtlichen Mediationsverfahren durchweg positiv. Jedoch sieht der Verband den Gesetzentwurf der Regierung auch durchaus kritisch, da für die Mediatoren nur unzureichende Ausbildungs- und Qualitätsanforderungen festgeschrieben seien.
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