PKV erlässt Hartz-IV-Empfängern ausstehende Beiträge
München, 22.08.2011 | 15:39 | tei
Die privaten Krankenversicherer (PKV) haben sich entschieden, Hartz-IV-Empfängern noch offene Beitragszahlungen zu erlassen. Darauf verständigten sich Medienberichten zufolge der PKV-Verband und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Im Gegenzug erhalten die Versicherer die Beiträge zukünftig direkt von den zuständigen Jobcentern oder Sozialhilfeträgern. Das Bundesgesundheitsministerium arbeitet aktuell an einem entsprechenden Gesetz.

Künftig werden die PKV-Beiträge von Hartz-IV-Empfängern direkt von den Jobcentern gezahlt.
Bislang war unklar, wie mit den entstandenen Fehlbeträgen umgegangen werden soll - obwohl das Bundessozialgericht die Jobcenter bereits im Januar 2011 dazu verpflichtete, für den gesamten Beitrag von privat versicherten ALG-II-Empfängern aufzukommen. Nun scheinen sich PKV-Verband und Ministerium geeinigt zu haben - ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums bestätigte einen fachlichen Konsens der Parteien.
Von Seiten des PKV-Verbandes blieb eine Stellungnahme aus. Der Verband kann ohnehin nicht über den Umgang mit den Außenständen verhandeln, letztlich müssen die einzelnen privaten Krankenversicherer auf ihre Ansprüche verzichten. Dieses Vorgehen müssten die Versicherer zusätzlich mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) abstimmen. Dass sich die BaFin hier jedoch querstellt, ist unwahrscheinlich. Nach Angaben des PKV-Verbandes sind aktuell rund 8.500 Hartz-IV-Empfänger im Basistarif versichert - jedoch haben nicht alle noch Außenstände.
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