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Online-Shopping: neue Regelungen für Widerruf und Rücksendung

München, | tki

Am Freitag wird ein Gesetzespaket in Kraft treten, das neue Regelungen für das Online-Shopping und den Versandhandel beinhaltet. Deutschland setzt damit eine Richtlinie aus Brüssel um, mit der Verbraucher EU-weit zu gleichen Bedingungen einkaufen können sollen. Die größte Änderung betrifft dabei die Rücksendevoraussetzungen: Der Händler kann die Kosten ab Freitag vollständig auf den Kunden abwälzen, wenn dieser bestellte Waren zurückschickt.

Notebook Einkaufswagen

Die EU-Richtlinie schafft ab Freitag einheitliche Regelungen für Online-Käufer.

Bisher mussten Online-Shops die Rücksendekosten ab einem Warenwert von 40 Euro übernehmen – mit dem neuen Gesetz fällt diese Grenze. Der Kunde muss dann selbst zahlen, falls der Online-Händler die Kosten nicht freiwillig übernimmt. Laut einer Umfrage des Forschungsinstituts Ibi Research planen insgesamt drei Viertel aller befragten Online-Händler, ihre Kunden für die Retoure zur Kasse zu bitten. Dem Online-Portal von Stiftung Warentest zufolge haben allerdings viele große Anbieter wie Amazon, Otto oder Zalando bereits erklärt, die Rücksendekosten auch weiterhin zu übernehmen.

Auch die Widerrufsbedingungen werden ab dem 13. Juni 2014 vereinheitlicht: Ab dann genügt es nicht mehr, die Ware kommentarlos zurückzusenden – der Kunde muss den Widerruf vielmehr eindeutig erklären, etwa per Brief, E-Mail oder Fax. Dafür haben Verbraucher weiterhin 14 Tage Zeit. Allerdings greift diese Regelung künftig im gesamten EU-Raum – in vielen Ländern gelten kürzere Fristen von lediglich sieben Tagen, darunter Frankreich und Österreich. Klärt der Händler nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht auf, hatte der Kunde bisher ein unendliches Widerrufsrecht. Ab Freitag wird diese Frist auf ein Jahr und 14 Tage festgeschrieben.

Zudem greifen ab Freitag weitere Regelungen, die Verbraucher vor zusätzlichen Kosten schützen. So dürfen etwa Zusatzleistungen, die im Kaufpreis nicht enthalten sind, im Bestellprozess nicht mehr automatisch markiert sein, sondern müssen vom Kunden manuell ausgewählt werden. Auch für die Kunden-Hotlines dürfen Online-Händler künftig keine kostenpflichtigen Nummern mehr anbieten – maximal der Grundtarif ist erlaubt.