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Risiko Fluchttier - Hier schützt die Pferdehalterhaftpflicht

München, 03.05.2010 | 12:30 | sge

Was für den Menschen die private Haftpflichtversicherung, ist für Pferde die Pferdehalterhaftpflicht. Verursacht das Tier Schäden am Eigentum oder an der Gesundheit Dritter, kann der Halter mithilfe der Versicherung seine Existenz sichern.

Folgt das Pferd seinem Fluchtinstinkt, kann es erhebliche Schäden anrichten. Die Pferdehalterhaftpflicht schützt.

Folgt das Pferd seinem Fluchtinstinkt, kann es erhebliche Schäden anrichten. Die Pferdehalterhaftpflicht schützt.

Verantwortung trägt man immer, wenn man sich durch sein Leben bewegt, zum Beispiel als Autofahrer auf der Straße oder als Hundebesitzer im Park. Aber auch als Pferdehalter hat man eine besondere Verantwortung gegenüber anderen und ist gesetzlich dazu verpflichtet, alle Schäden, die das Pferd verursacht, zu ersetzen. Weil diese unter Umständen nur schwer kalkulierbar und nicht wirklich einzuschätzen sind, empfiehlt sich eine Pferdehalterhaftpflicht.

Bereits bei Sachschäden, wie kaputte Zäune oder eingetretene Stalltüren, erschließt sich die Notwendigkeit einer Pferdehalterhaftpflicht. Denkt man jedoch an größere Schäden, in die andere Menschen oder Tiere verwickelt sind, wird der Sinn der Versicherung noch deutlicher. Bei diesen Szenarien können die Schadensersatzkosten den Pferdebesitzer nämlich leicht in den finanziellen Ruin treiben. Beim Versicherungsabschluss sollte man daher auf eine ausreichende Deckungssumme achten.

Selbst im Stall und wenn keine besonderen Umstände eintreten, kann es zu Schäden kommen. Verletzt das Pferd zum Beispiel ein anderes Pferd, muss der Besitzer die Tierarztkosten übernehmen. Oftmals sind die Folgekosten aus einer solchen Verletzung gar nicht abzusehen. Die Pferdehalterhaftpflicht Police schützt in diesem Fall vor ungeahnt hohen Kosten.

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