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Patentstreit: Samsung erringt Teilerfolg gegen Apple

München, 24.07.2012 | 13:02 | awa

Samsung darf sein Tablet Galaxy 10.1N künftig in Deutschland und der EU verkaufen. Ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf wurde am Dienstagmorgen bekannt. Der US-amerikanische Elektronikhersteller Apple - Hauptkonkurrent von Samsung - war gegen ein ebensolches Urteil des Düsseldorfer Landgerichts vom Februar in Berufung gegangen und musste nun eine weitere Niederlage einstecken. Trotzdem bleibt das Urteil nur ein Teilerfolg für Samsung: Denn zugleich bestätigten die Richter des OLG, dass das Modell Galaxy 7.7 nicht verkauft werden darf. Auch darauf hatte Apple geklagt.

Endgültig vom Bann befreit: Das Samsung Tab Galaxy 10.1N darf laut Gerichtsurteil europaweit verkauft werden.

Endgültig vom Bann befreit: Das Samsung Tab Galaxy 10.1N darf laut Gerichtsurteil EU-weit verkauft werden.

Dem Urteil des OLG zufolge verletzt das optisch veränderte Samsung-Tablet Galaxy 10.1N das Apple-Geschmacksmuster zum iPad nicht. Dieses Muster für das optische Erscheinungsbild des Geräts ist durch Patentrechte geschützt. Die Richter lehnten daher den Antrag von Apple, ein EU-weites Verkaufsverbot zu verhängen, ab. Anders lag der Fall beim Modell Galaxy 7.7: Hier entschied das OLG, dass der südkoreanische Elektronikhersteller mit dem Design des Gerätes diverse Schutzrechte von Apple verletzt.

Die Richter weiteten ein Verbot des Landgerichts (LG) Düsseldorf vom Oktober 2011 sogar noch aus: Künftig darf das Gerät EU-weit nicht mehr vertrieben werden. Wie Heise Online berichtet, hatte das LG dieses Verbot abgelehnt, da die rechtlich selbstständige deutsche Samsung-Tochter keine Niederlassung im Sinne der Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung sei.

Diese Klagewelle von Apple gegen Samsung setze mit einem Antrag auf Verkaufsverbot des Galaxy Tab 10.1 im August 2011 ein. Damals hatte das Landgericht Düsseldorf der Klage Apples Recht gegeben - das Design des Tablet der Koreaner sehe dem iPad zu ähnlich und verletze daher ein geschütztes Geschmacksmuster des kalifornischen Unternehmens. Daraufhin brachte Samsung das modifizierte Model 10.1N auf den Markt, weswegen Apple ebenfalls vor Gericht zog.

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