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Bundesnetzagentur erstellt Leitfaden für Speicherung von Mobilfunkdaten

München, 28.09.2012 | 14:56 | awa

Telekommunikationsanbieter müssen sich seit gestern an exaktere Vorschriften zur Datenspeicherung halten. Wie die Bundesnetzagentur jüngst mitteilte, dürfen die Konzerne etwa die Rufnummern, die Gerätekennung und die Funkzellen-ID bis zu drei Monate, höchstens jedoch sechs Monate lang nach Rechnungsversand speichern. Die Behörde hat zusammen mit Peter Schaar, dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, einen entsprechenden Leitfaden erarbeitet.

Neuerdings gelten für Telekommunikationsunternehmen eindeutigere Vorschriften in Sachen Datenspeicherung.

Neuerdings gelten für Telekommunikationsunternehmen eindeutigere Vorschriften in Sachen Datenspeicherung.

Die maximale Speicherdauer ist dem Leitfaden zufolge jedoch nur dann zulässig, wenn „nachvollziehbare Gründe“ vorlägen. Die Daten müssen zudem sofort gelöscht werden, wenn die Kunden entweder Flatrates oder kostenlose Dienste in Anspruch nehmen. Darüber hinaus gehende Daten dürfen zur Störungserkennung und -beseitigung höchstens sieben Tage aufgehoben werden. Daten aus Verbindungsversuchen dürfen überhaupt nicht gespeichert werden.

Wie Schaar mitteilte, wurde das Papier erarbeitet, da viele Unternehmen die im Telekommunikationsgesetz (TKG) verankerten Regelungen zur Datenspeicherung zu großzügig auslegen würden. Des Weiteren wird in dem Leitfaden ausdrücklich daraufhin gewiesen, dass im TKG keine gesonderte Speichererlaubnis zwecks Strafverfolgung festgeschrieben sei. Daten dürften ausschließlich aus betrieblichen Zwecken aufbewahrt und nur auf Anfrage von Sicherheitsbehörden an eben diese weitergegeben werden. Eine doppelte Speicherung der Daten bei den Behörden würde „vorläufig toleriert“. Die Informationen müssen jedoch zum gleichen Zeitpunkt wie bei den Anbietern gelöscht werden.

An der Entwicklung des Papiers waren neben der Netzagentur und Schaar auch Vertreter der Telekommunikationsbranche beteiligt. Des Weiteren einigten sich die Beteiligten darauf, dass Daten aus Internet-Verbindungen über Mobilfunkgeräte - wie IP-Adressen, Datenmengen und die IMSI (International Mobile Subscriber Identity), eine 15-stellige Seriennummer eines mobilen Endgeräts - höchstens sieben Tage gespeichert werden dürfen. Interessierte können sich den Leitfaden auf der Webseite der Bundesnetzagentur herunterladen.

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